Baukindergeld für Familien – die neue Eigenheim-Förderung

Der Traum von den eigenen vier Wänden rückt für Familien und Alleinerziehende jetzt näher: Der Staat fördert mit dem Baukindergeld das erste selbstgenutzte Wohneigentum.

Die Bundesregierung verankerte im Koalitionsvertrag das Baukindergeld für die Jahre 2018 bis 2020 mit ca. 2 Mrd. Euro. Für jedes Kind unter 18 Jahren kann man einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 Euro verteilt auf 10 Jahre erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten für das neue Baukindergeld?

> Wichtigste Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind in dem Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und kindergeldberechtigt ist

> Das jährliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt unter 90.000,00 EUR bei einem Kind; für jedes weitere Kind erhöht sich das Haushaltseinkommen um 15.000,00 EUR (siehe Tabelle)

> Das neue Zuhause ist zum Stichtag (Tag des Kaufvertrages oder Erhalt der Baugenehmigung) die einzige selbstgenutzte Wohnimmobilie

Beispielrechnung:

Anzahl der Kinder Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Höhe der Förderung pro Jahr Höhe der Förderung in 10 Jahren
1 Kind < 90.000,00 EUR 1.200,00 EUR 12.000,00 EUR
2 Kinder < 105.000,00 EUR 2.400,00 EUR 24.000,00 EUR
3 Kinder < 120.000,00 EUR 3.600,00 EUR 36.000,00 EUR

Was wird gefördert?

Egal ob Neubau, Kauf einer gebrauchten Immobilie, Eigentumswohnung oder Haus – Hauptsache das neue Zuhause ist zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie. Maßgeblich ist, dass die Familie selbst in die Wohnung einzieht – vermietetes Wohneigentum wird nicht gefördert.

Berücksichtigt wird der Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020. Es zählt das Datum des Kaufvertrages oder der erteilten Baugenehmigung.

Wie wird das Baukindergeld beantragt?

Für die Abwicklung ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Dort können Anträge für das Baukindergeld gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum des Einzuges in das neue Eigenheim. Bis zu drei Monate nach dem Einzug kann man das neue Baukindergeld beantragen.


Verlängerung um 3 Monate

Die Antragstellung ist möglich bis zum 31.03.2021 bei Vorlage eines Kaufvertrags oder der Baugenehmigung. Die Frist nach dem Einzug wurde von 3 auf 6 Monate verlängert und gilt bis maximal 31.12.2023.


Wofür kann man das neue Baukindergeld verwenden?

Baukindergeld wird jährlich und nicht direkt bei Beantragung in einer Summe ausgezahlt. Damit kann es nicht direkt als Eigenkapital in die Baufinanzierung eingebracht werden.

Sinnvoll ist es, das Baukindergeld entweder nach und nach in die Tilgung der Baufinanzierung zu investieren und somit aktiv Zinsen zu sparen oder es als Sondertilgung zu nutzen.

Über die Möglichkeiten der Einbringung des Baukindergeldes in eine Finanzierung und über weitere Optionen möglicher staatlicher Förderung informieren gerne die Baufinanzierungsexperten der Waldecker Bank.