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Grundbuch – Was ist das?

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Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann kommen Sie am Grundbuch nicht vorbei. Doch was hat es mit dem Grundbuch eigentlich genau auf sich? 

Was ist das Grundbuch – und was steht drin? 

Das Grundbuch ist ein offizielles Bestandsverzeichnis, das die BesitzverhĂ€ltnisse von Grund und Boden auffĂŒhrt. Damit ist es eines der wichtigsten Dokumente im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.  

Das Grundbuch verzeichnet die GrĂ¶ĂŸe, Lage und EigentumsverhĂ€ltnisse aller GrundstĂŒcke des jeweiligen Bezirks – unabhĂ€ngig davon, ob diese GrundstĂŒcke bereits bebaut sind oder nicht. Neben den grundlegenden Informationen zu den GrundstĂŒckseigentĂŒmern werden also auch Flurnummer und Grundschuld, sowie wesentliche Angaben zu vorliegenden Rechten (wie Wohnrechten) und Lasten (wie Wegerechten) im Grundbuch  aufgefĂŒhrt.  

Was ist ein Grundbuchauszug? 

Es liegt bereits im Namen: Mit dem Grundbuchauszug ist eine Kopie aus dem öffentlichen Verzeichnis – dem Grundbuch – gemeint. Der Auszug wird immer dann benötigt, wenn ein EigentĂŒmer sein GrundstĂŒck oder seine Immobilie verkaufen, mit einer Hypothek belegen oder beleihen möchte. KĂ€ufer beantragen einen Grundbuchauszug, wenn sie im Zuge des Immobilienkaufs einen Kredit bei ihrer Bank aufnehmen möchten. 

Wie ist ein Grundbuchauszug genau aufgebaut? 

  • Die Aufschrift des GrundstĂŒcks beinhaltet Grundbuchblattnummer, das zustĂ€ndige Grundbuchamt sowie das Datum der Auszugserstellung. 
  • Das Bestandsverzeichnis gibt Auskunft ĂŒber die erlaubte Art der Bewirtschaftung und die Zusammensetzung der FlurstĂŒcke. 
  • Die erste Abteilung weist EigentĂŒmer, VoreigentĂŒmer oder Erbbauberechtigte des GrundstĂŒcks aus. 
  • Die zweite Abteilung informiert ĂŒber Lasten und BeschrĂ€nkungen, wie eventuelle Auflassungsvormerkungen. 
  • Die dritte Abteilung fĂŒhrt Grundpfandrechte auf, wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. 

Welche Änderungen mĂŒssen im Grundbuch vermerkt werden? 

In Deutschland gilt fĂŒr alle GrundstĂŒcke der Grundbuchzwang. SĂ€mtliche VerĂ€nderungen, die das GrundstĂŒck betreffen, mĂŒssen also im Grundbuch vermerkt werden – beispielsweise neue EigentumsverhĂ€ltnisse, ZusammenfĂŒhrungen mehrerer GrundstĂŒcke, VerĂ€nderungen an der GrundstĂŒcksaufteilung oder eine neue GlĂ€ubigerkonstellation. 

Wie kann ein Grundbuchauszug beantragt werden? 

Soll eine Immobilie oder ein GrundstĂŒck den Besitzer wechseln, ĂŒbernimmt ĂŒblicherweise der involvierte Notar die Beantragung des Grundbuchauszugs. Alternativ kann die Grundbucheinsicht schriftlich, persönlich und in einigen FĂ€llen auch online beim entsprechenden Grundbuchamt beantragt werden. Hierzu mĂŒssen folgende Dokumente vorgebracht werden: 

  • Die persönlichen Ausweisdokumente – wie ein Personalausweis oder Reisepass mit MeldebestĂ€tigung 
  • Der Grundbuchbezirk und die Blattnummer des betreffenden GrundstĂŒcks – unter UmstĂ€nden kann auch die genaue Adresse des GrundstĂŒcks ausreichend fĂŒr die Antragstellung sein 
  • Das berechtigte Interesse an der Grundbucheinsicht muss entsprechend 12 GBO (Grundbuchordnung) nachgewiesen werden – hierzu kann beispielsweise ein aufgesetzter Kaufvertrag dienen. 

Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihrem Immobilienvorhaben – vereinbaren Sie einfach einen Termin!  

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